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Adidas verliert Prozess um Streifen-Design gegen US-Luxusmarke

Von:
Reuters
Veröffentlicht: Jan 13, 2023, 10:22 GMT+00:00

Washington (Reuters) - Der US-Designer Thom Browne verletzt mit seinem Streifen-Muster nach einem Gerichtsurteil nicht die Markenrechte des fränkischen Sportartikel-Riesen Adidas.

ARCHIV: Designer Thom Browne in der Nähe des Manhattan Federal Court in New York City

Washington (Reuters) – Der US-Designer Thom Browne verletzt mit seinem Streifen-Muster nach einem Gerichtsurteil nicht die Markenrechte des fränkischen Sportartikel-Riesen Adidas.

Die Geschworenen im New Yorker Stadtteil Manhattan entschieden am Donnerstag (Ortszeit), dass die vier parallelen Streifen, die die Luxusmode-Marke seit 2008 verwendet, keine Verwechslungsgefahr mit dem berühmten drei Streifen von Adidas bergen. Der Sportartikelhersteller hatte den New Yorker Designer deswegen 2021 verklagt und 7,8 Millionen Dollar Schadenersatz und einen Verkaufsstopp verlangt. Die 2001 gegründete Modemarke hatte bis 2007 drei Streifen als Signet auf Oberteilen, Hosen und Schuhen verwendet. Nach einem Rechtsstreit mit Adidas stieg Thom Browne danach auf vier Streifen um.

Eine Adidas-Sprecherin erklärte, der Konzern sei enttäuscht über die Entscheidung. Der Herzogenauracher Konzern werde aber auch künftig sein geistiges Eigentum entschlossen verteidigen. Seit 2008 hat Adidas laut Gerichtdokumenten mehr als 90 Klagen wegen der charakteristischen drei Streifen angestrengt und sich gut 200 Mal außergerichtlich geeinigt.

Thom Browne erklärte, eine Verwechslung der beiden Marken sei unwahrscheinlich, weil beide Unternehmen in unterschiedlichen Märkten unterschiedliche Kunden bedienten und ihre Produkte zu völlig anderen Preisen anböten. Pullover von Thom Browne kosten hohe dreistellige oder sogar vierstellige Euro-Beträge. Außerdem seien Streifen ein weit verbreitetes Designelement.

(Bericht von Blake Brittain; Geschrieben von Alexander Hübner, redigiert von Myria Mildenberger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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