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Staking: Finanzministerium sagt Haltefristverlängerung von 10 Jahren ab

Von:
Nikol Toteva
Aktualisiert: Apr 29, 2022, 19:04 UTC

Das deutsche Finanzministerium gab bekannt, dass die vorgeschlagene 10-jährige Haltefrist für Kryptoassets nicht gelten wird. Eine gute Nachricht für Staking-Fans!

Christian Linder im Bundestag

Für das Einsetzen und Verleihen von Kryptowährungen gilt künftig keine Haltefrist von zehn Jahren mehr. Das bedeutet, dass Sie dies tun können, ohne lange warten zu müssen.

Diese Änderung wird wahrscheinlich mehr Menschen für Kryptowährungen begeistern und zu deren wachsender Beliebtheit beitragen. Krypto-Staking und -Lending werden immer beliebter, da die Menschen nach Möglichkeiten suchen, Zinsen auf ihre digitalen Vermögenswerte zu erhalten.

Keine verlängerte Haltefrist

Das Finanzministerium hat angekündigt, dass es die Haltefrist für Cardano und Co., die zur Erzielung von Gewinnen aus dem Einsatz und der Ausleihe verwendet werden, nicht mehr verlängern wird.

Dies gab das Bundesfinanzministerium beim ersten Blockchain-Roundtable der FDP bekannt. Der endgültige Entwurf eines Steuergesetzes für Kryptowährungen werde die Verlängerung der Haltefrist nicht enthalten, hieß es.

Wenn man den obigen Inhalt umschreibt, geht es beim Krypto-Staking und -Lending darum, seine Kryptowährungen für einen bestimmten Zeitraum in ein Netzwerk einzubringen und im Gegenzug Belohnungen zu erhalten, z. B. neue Coins.

Kryptowährungen, die nach dem Einsatz und der Ausleihe zehn Jahre lang gehalten werden, können nun steuerfrei verkauft werden.

Haltefrist 1 Jahr bleibt

Kryptowährungen werden normalerweise nur ein Jahr lang gehalten. Diese kürzere Haltedauer ist auf die Volatilität des Marktes zurückzuführen, die innerhalb eines kurzen Zeitraums große Kursschwankungen verursachen kann.

Kryptowährungen können beträchtliche Gewinne bringen, aber es gibt einen Haken: Sie müssen sie mindestens ein Jahr lang halten. Wenn Sie sie wieder in eine Fiat-Währung umtauschen wollen, sind alle Gewinne steuerfrei.

Die Entscheidung stützt sich auf §23 Abs. 1 EStG.

Über den Autor

Nikol liebt die Welt der Finanzen und Geschichte. Ihre Liebe zu beiden führt sie auf ihr Universitätsausbildung zurück, wo sie Kurse zu beiden Fächern belegte, die ihr Interesse daran weckten, auch darüber zu schreiben.

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