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Bundestag beschließt zahlreiche Steueränderungen – nicht nur Entlastungen

Von:
Reuters
Aktualisiert: Dec 2, 2022, 14:07 UTC

Berlin (Reuters) - Der Bundestag hat am Freitag zahlreiche Steueränderungen beschlossen.

ARCHIV: Gesamtansicht des Plenarsaals des Deutschen Bundestages während der Haushaltsdebatte in Berlin, Deutschland

Berlin (Reuters) – Der Bundestag hat am Freitag zahlreiche Steueränderungen beschlossen.

Für das Jahressteuergesetz 2022 votierten in der finalen Beratung die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP. Die Union stimmte dagegen. Die AfD und die Linke enthielten sich jeweils.

In diesem Jahr gehen die alljährlichen Maßnahmen weit über den normalen Rahmen hinaus. Das Paket enthält eine Reihe von Steuervorteilen etwa im Wohnungsbau, für Solarstromanlagen und für Arbeitnehmer. Aber es gibt auch Änderungen, die auf Steuererhöhungen hinauslaufen – etwa mit einer erstmaligen Übergewinnabgabe für einige Energieunternehmen und dem Bewertungsgesetz, das Immobilien-Übertragungen verteuern dürfte. Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner sprach von “einigen Wermutstropfen”. In der Summe wird mit gesamtstaatlichen Steuermindereinnahmen von etwa 4,5 Milliarden Euro – bezogen auf ein Jahr – gerechnet.

Einer der kritischen Punkte für Lindners FDP ist die Übertragung von Immobilienvermögen bei Erbschaften und Schenkungen. Hier werden ab Anfang 2023 die Werte der Häuser und Wohnungen näher an ihrem Marktwert angesetzt. Allerdings werden die Freibeträge für die Übertragung nicht angepasst. Lindner sieht hier Handlungsbedarf, allerdings die Länder in der Pflicht. “Als reine Ländersteuer, von der der Bund nicht profitiert, sollte eine Initiative für die Anhebung vorzugsweise aus dem Kreis der Länder ergriffen werden.” CDU/CSU reagieren in vielen Ländern mit und haben bei diesem Punkt von Lindner höhere Freibeträge verlangt.

Historisch nannten die Grünen die Sonderabgabe auf Übergewinne von Energiefirmen in der aktuellen Krise. Unternehmen aus dem Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriebereich sollen bei deutlich höheren Gewinnen als in den Vorjahren 33 Prozent davon abgeben. Damit sollen ein bis drei Milliarden Euro für den Staat zusammenkommen. Lindner hatte sich lange gegen dieses Vorgehen gewehrt, Steuererhöhungen will er unbedingt verhindern, hier muss er allerdings EU-Vorgaben umsetzen. Die Linke kritisierte, dass dies nur mit dem Mindestsatz geschehe. Dutzende Milliarden an Sondergewinnen könnten Firmen behalten, sie seien damit Profiteure des Krieges in der Ukraine. Abgeschöpft werde mit dem Dessertlöffel, anstatt der Suppenkelle, sagte Linken-Finanzpolitiker Christian Görke.

Die FDP verwies in der Parlamentsdebatte auf zahlreiche Vereinfachungen und Entlastungen an anderer Stelle. So werden Einnahmen aus kleinen Solaranlagen rückwirkend ab Anfang 2022 steuerfrei. Die Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer bei der Steuererklärung und die Homeoffice-Pauschale werden ab 2023 in einer Tagespauschale von sechs Euro (bisher fünf) zusammengeführt. Sie kann für 210 Tage geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten wird auf 1230 Euro statt geplanter 1200 Euro erhöht. Ab 2023 können zudem Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden.

(Bericht von Christian Krämer und Holger Hansen, redigiert von Kerstin Dörr. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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